FÖRDERPROGRAMME - mögliche Förderungen im Überblick
HANLO Fertighäuser = KfW Effizienzhäuser
nachfolgend haben wir Ihnen einige Beiträge zum Thema "Energieeffizient Bauen" zusammengetragen, herausgegeben von der KfW-Förderbank
Das Anliegen Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung von KfW-Effizienzhäusern. Der Zinssatz wird In den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Wer kann Anträge stellen? Bauherren von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftltch genutzter Gebaude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude. Geförderte KfW·Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust HT´ von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Formular-Nr. 146 973).
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 55 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des Gebäudes 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und Jahr nicht überschreiten.
Passivhaus Gefördert werden in der Programmvariante KfW-Effezienzhaus 55 (EnEV2007) auch Gebäude deren Jahres-Primärenergiebedarf QP und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf QP nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007) KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und Jahr nicht überschreiten. Wer ist als Sachverständiger zugelassen? Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen / Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
(Quelle: kfW Förderbank - www.kfw-foerderbank.de - 04/2009)
|